Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von KSZ Transport.

Dies ist eine Übersetzung der niederländischen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem niederländischen Text ist der niederländische Text maßgeblich.

Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot, jeden Kostenvoranschlag und jeden Vertrag zwischen KSZ Transport und dem Auftraggeber, für die KSZ Transport diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, soweit die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind. Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Bedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich abgelehnt.

Artikel 2. Angebote; Zustandekommen des Vertrages

  1. Alle unsere Angebote und Preisangaben, die in unseren Preislisten, Rundschreiben und Ähnlichem enthalten sind, sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
  2. Ergänzende oder abweichende Bestimmungen im Auftrag gegenüber unserem Angebot oder unserer Preisangabe sind für uns zu jeder Zeit nur dann bindend, wenn und soweit diese Bestimmungen von uns ausdrücklich schriftlich angenommen worden sind.

Artikel 3. Preise

  1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, den Preis in Rechnung zu stellen, der am Tag der Lieferung der Waren gilt.
  2. Unsere Preise gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab unserem Betriebssitz, also ohne zum Beispiel Transport und/oder Versand, Verpackung, Versicherung und etwaige von der Behörde erhobene Abgaben, Steuern oder sonstige Gebühren. Wenden wir eine Preiserhöhung an, so ist der Auftraggeber berechtigt, den geschlossenen Kaufvertrag zu stornieren, soweit er von uns noch nicht ausgeführt worden ist, sofern er uns seine Entscheidung innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung der Preiserhöhung schriftlich mitteilt. Wir sind berechtigt, Preiserhöhungen weiterzuberechnen, die sich aus Änderungen der Preise von Materialien, Hilfsmitteln, Teilen, Rohstoffen, Löhnen, Gehältern, Sozialabgaben und öffentlichen Abgaben ergeben.
  3. Bei Reparaturaufträgen können wir niemals im Voraus eine bindende Preisangabe machen; etwaige genannte Preise sind zu jeder Zeit lediglich als Richtpreise zu betrachten. Wir sind berechtigt, die ausgeführten Reparaturarbeiten dem Auftraggeber nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
  4. Gesondert in Rechnung gestellte Verpackungskosten werden von uns vollständig gutgeschrieben, nachdem die Verpackung frachtfrei und in gutem Zustand bei uns eingegangen ist.

Artikel 4. Unterlagen; Beratung

Alle für einen Auftrag oder ein Angebot zur Verfügung gestellten Abbildungen, Muster, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind uns auf erstes Verlangen zurückzugeben. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die genannten Unterlagen und die von uns zur Verfügung gestellten Informationen nicht kopiert oder nachgebildet und Dritten nicht zur Einsicht oder zur Verfügung gestellt werden; dies jeweils vorbehaltlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Auch dürfen von uns importierte Produkte ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht auf Ausstellungen gezeigt werden.

Artikel 5. Lieferzeit

Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind keine Fixtermine und stets freibleibend. Ihr bloßer Ablauf begründet keinen Verzug. Wir werden alles daransetzen, die angegebenen Lieferzeiten so genau wie möglich einzuhalten. Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit berechtigt eine Überschreitung der Lieferzeit den Auftraggeber nicht, Schadensersatz zu fordern, das Produkt abzulehnen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

Artikel 6. Ablieferung; Risiko

  1. Nachdem die betreffenden Produkte unseren Betriebssitz verlassen haben oder nachdem wir dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt haben, dass die Produkte versandfertig sind, gelten sie als abgeliefert. Ort der Ablieferung ist unser Betriebssitz, auch wenn frachtfreier Versand und/oder Transport von uns vereinbart worden ist.
  2. Das Risiko geht zum Zeitpunkt der Ablieferung im oben beschriebenen Sinne auf den Auftraggeber über. Versetzt der Auftraggeber uns nicht in die Lage, die Produkte rechtzeitig oder ordnungsgemäß abzunehmen, so befindet er sich ohne Inverzugsetzung in Verzug. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, die Produkte auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers einzulagern. Der Auftraggeber bleibt den Kaufpreis zuzüglich der in Artikel 8 bestimmten Zinsen und Kosten schuldig.
  3. Sofern mit dem Auftraggeber nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, erfolgen Versand und/oder Transport der Produkte, wenn diese von uns besorgt werden, auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers; die Produkte werden von uns nicht gegen Transportrisiken versichert.

Artikel 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns abgelieferten Produkten vor, bis die vollständige Bezahlung aller von uns aufgrund des Vertrages an den Auftraggeber gelieferten oder noch zu liefernden Produkte sowie aller von uns aufgrund dieses Vertrages für den Auftraggeber erbrachten oder noch zu erbringenden Arbeiten erfolgt ist, einschließlich der Erfüllung etwaiger Forderungen, die wir gegen den Auftraggeber wegen Nichterfüllung der aus diesem Vertrag entstehenden Zahlungsverpflichtung haben.
  2. Der Auftraggeber wird uns unverzüglich in die Lage versetzen, die gelieferten Produkte ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Einschaltung zurückzunehmen, oder ist auf unser Verlangen verpflichtet, die Produkte auf erstes schriftliches Verlangen unverzüglich frachtfrei an uns zurückzusenden.

3.             Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen pfänden oder Rechte daran

Artikel 8. Zahlung

  1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist die Zahlung des Kaufpreises und/oder des vereinbarten Preises für die von uns auszuführenden bzw. ausgeführten Arbeiten nach unserer Wahl bar bei der Ablieferung oder innerhalb von dreißig Tagen netto nach Rechnungsdatum fällig. Alle Zahlungen erfolgen ohne jeden Abzug oder jede Verrechnung, auch wenn der Auftraggeber meint, uns gegenüber noch Ansprüche in welcher Form auch immer geltend machen zu können.
  2. Bestehen zu irgendeinem Zeitpunkt begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, so sind wir berechtigt, vor der (weiteren) Leistung zu verlangen, dass der Kaufpreis ganz oder teilweise im Voraus gezahlt wird oder dass der Auftraggeber eine angemessene Sicherheit stellt.
  3. Durch den bloßen Ablauf einer Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber in Verzug und schuldet er, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, ab diesem Zeitpunkt auf alle offenen Beträge Zinsen in Höhe des dann geltenden gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich eines Aufschlags von 2 %. Zudem sind wir berechtigt, dem Auftraggeber nach Ablauf einer schriftlich gesetzten weiteren Zahlungsfrist alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten in Rechnung zu stellen.
  4. Bei Verweigerung einer Nachnahmesendung durch uns ist der Auftraggeber verpflichtet, uns alle daraus für uns entstehenden Kosten zu ersetzen.

Artikel 9. Storno; Rücksendung

Die Stornierung des uns erteilten Auftrages ist nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Alle auf Grundlage dieser Zustimmung vom Auftraggeber vorzunehmenden Rücksendungen sind uns frachtfrei und auf Gefahr des Auftraggebers zuzusenden. Rücksendungen ist zu jeder Zeit eine Angabe der Rechnungsnummer beizufügen, unter der sie von uns abgeliefert wurden. Bei Rücksendungen von auftragsgemäß gelieferten Produkten behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, den Warenwert unter Abzug von 10 % Verwaltungskosten gutzuschreiben. Solche Rücksendungen werden von uns nur bei frachtfreier Zusendung angenommen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns zu jeder Zeit gegen Forderungen Dritter infolge der Stornierung des Auftrages freizustellen.

Artikel 10 Prüfung; Beanstandung

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte unmittelbar nach Ankunft am Bestimmungsort sorgfältig zu prüfen oder prüfen zu lassen. Beanstandungen sind uns spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach Ankunft der Produkte schriftlich unter Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer und unter Angabe von Gründen mitzuteilen.
  2. Bei festgestellten Mängeln ist der Auftraggeber verpflichtet, die Verwendung der betreffenden Produkte unverzüglich einzustellen und uns in die Lage zu versetzen, die betroffenen Produkte zu prüfen. Vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung werden bereits gelieferte Produkte von uns nicht zurückgenommen.
  3. Mängel, die innerhalb der oben genannten Frist bei verständiger Würdigung nicht festgestellt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Feststellung, jedoch spätestens innerhalb der geltenden Garantiefrist, schriftlich zu melden. Erfolgt die Beanstandung nicht innerhalb der in diesem Artikel genannten Frist, verliert der Auftraggeber jeden Anspruch bezüglich dieser Mängel.

Artikel 11 Garantie; Haftung

  1. Während der uns vom Hersteller gesetzten Garantiefrist gewähren wir Garantie für Material- und Fabrikationsfehler. Unsere Garantie bedeutet, dass wir die Fehler auf unsere Kosten beheben oder – dies nach unserem ausschließlichen Ermessen – das Gelieferte ganz oder teilweise zurücknehmen und durch eine neue Lieferung ersetzen. Alle Kosten, die über die oben beschriebene Verpflichtung hinausgehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, so unter anderem Transportkosten, Reisekosten und Ähnliches.
  2. Unsere Garantie gilt nicht, wenn die an den Produkten angebrachte Versiegelung gebrochen ist, wenn der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen und/oder Reparaturen an gelieferten Produkten vorgenommen oder vornehmen lassen hat, wenn der Auftraggeber nicht alle für die Verwendung der Produkte gegebenen Anweisungen und sonstigen besonders geltenden Garantiebedingungen genau und vollständig eingehalten hat oder wenn die Mängel auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf andere Ursachen als die Untauglichkeit von Material oder Fabrikation zurückzuführen sind.
  3. Unsere Haftung ist auf die Erfüllung der oben genannten Garantieverpflichtung beschränkt. Vorbehaltlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und vorbehaltlich unserer Garantieverpflichtungen haften wir niemals für irgendeinen Schaden des Auftraggebers, darunter auch Folgeschaden, immateriellen Schaden, Betriebs- oder Umweltschaden sowie Schaden infolge einer Haftung gegenüber Dritten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns für alle Kosten, Schäden und Zinsen freizustellen und schadlos zu halten, die für uns als unmittelbare Folge von Forderungen Dritter gegen uns aus Vorfällen entstanden sind, für die wir nach diesen Bedingungen dem Auftraggeber gegenüber nicht haften.
  4. Wenn und soweit wir trotz der Bestimmungen dieses Artikels durch das zuständige Gericht in irgendeinem Fall doch für haftbar gehalten werden, ist unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber aus welchem Grund auch immer je Ereignis in allen Fällen auf die Höhe der betreffenden Vertragssumme ohne Umsatzsteuer beschränkt.

Artikel 12 Anwendbares Recht; zuständiges Gericht

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen wir Partei sind, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verbindlichkeit ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die am Rechtsverhältnis beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  2. Das Gericht an unserem Sitz ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über Streitigkeiten, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. Dennoch haben wir das Recht, die Streitigkeit dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorzulegen.

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